top of page

Rückkehr an den Arbeitsplatz nach psychischer Erkrankung



Die Rückkehr an den Arbeitsplatz nach (längerer) psychischer Erkrankung kann mit großer Unsicherheit und Ängsten verbunden sein – sowohl seitens der Betroffenen als auch der Angehörigen im Betrieb [1].

Betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erleben möglicherweise Versagensängste oder befürchten Stigmatisierung. Die Kolleginnen und Kollegen stellt sich wiederum vielleicht Fragen, was mit dem/der Mitarbeitenden los war, warum er/sie so lange weg war und wie sie jetzt mit ihr/ihm umgehen sollten.


Die Rückkehr in die Berufstätigkeit und die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit sind jedoch ein erstrebenswertes Ziel, da der Arbeitsplatz idealerweise eine gewisse (Tages-)Struktur gibt, ein soziales Netz sowie Sinnhaftigkeit bietet und eine Komponente der eigenen Identität darstellt – dies alles kann eine wichtige Ressourcenfunktion für die betroffene Person haben [1].


Zugleich bestehen ein hoher Bedarf an Informationen zur Gestaltung der Wiedereingliederung nach einer psychischen Erkrankung, und wie eine Rückkehr an den Arbeitsplatz nachhaltig gelingen kann, ist trotz Forschungsbemühungen noch nicht ausreichend geklärt [2]. Eine Umfrage hat etwa ergeben, dass betriebliche Akteurinnen und Akteure den Umgang mit psychisch erkrankten Mitarbeitenden als unvertraut empfinden, deren Wiedereingliederung als schwierig beschreiben und einen Bedarf an beispielsweise Schulungen für Führungskräfte sowie Unterstützung durch externe Expertinnen und Experten sehen [3].

Im Folgenden sollen daher einige grundlegende Empfehlungen für die Gestaltung des Wiedereingliederungsprozesses gegeben werden [1], [4].

Was ist überhaupt eine Wiedereingliederung?

Eine berufliche Wiedereingliederung stellt eine Übergangsphase dar, die darauf abzielt, eine Arbeitnehmerin oder einen Arbeitnehmer nach längerem krankheitsbedingten Ausfall Schritt für Schritt wieder an das ursprüngliche Arbeitspensum anzunähern [1], [4]. Die Teilnahme ist für die rückkehrende Person natürlich freiwillig, jedoch kann eine solche Übergangsphase helfen, vor Überforderung zu schützen und neuen Krisen vorzubeugen [1].


  • Bei der Planung der Wiedereingliederung sollten Gespräche mit allen Beteiligten geführt werden, dazu können auch behandelnde Ärzte zählen, die den gesundheitlichen Verlauf während der Rückkehr an den Arbeitsplatz kontinuierlich überprüfen. Die/der Mitarbeitende sollte dabei unmittelbar miteinbezogen werden, etwa indem ihr/ihm die Frage gestellt wird, wie der Einstieg zum Beispiel in Bezug auf Arbeitsinhalte oder -Zeiten persönlich erleichtert werden könne.


  • Auch alle weiteren Schritte sollten transparent und partizipativ kommuniziert werden.


  • Die/der Mitarbeitende sollte langsam und schrittweise wieder an den Arbeitsplatz und die Arbeitsaufgabe herangeführt werden. Anfangs empfehlen sich klare, umgrenzte Aufgaben, die dann nach und nach gesteigert werden.


  • Bei psychischen Störungen können keine konkreten Zeiträume oder Termine festgelegt werden, ab denen die ursprüngliche Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit wiedererlangt sind [4]: Die Dauer der Wiedereingliederung ist individuell und kann mehrere Wochen bis Monate in Anspruch nehmen.


  • Ebenso flexibel sollten Arbeitszeiten, -tage sowie Anforderungen an die/den Mitarbeitenden gestaltet werden.


  • Die Führungskraft kann – in Absprache mit der betroffenen Person – zwischen dieser und dem Kollegium vermitteln und unterstützen: Zum Beispiel, wenn Kolleginnen und Kollegen Unsicherheiten hinsichtlich des Umgangs mit der betreffenden Person bei deren Rückkehr verspüren oder die rückkehrende Person selbst etwa Schamgefühle und Befürchtungen gegenüber dem Wiedersehen von Kolleginnen und Kollegen empfindet.


  • Idealerweise überlegt die Führungskraft oder vorgesetzte Person mit der/dem rückkehrenden Mitarbeitenden bereits vorab, welche Informationen die Kolleginnen und Kollegen haben sollen bzw. dürfen.



Quellen

[1] Riechert, I. (2014). Psychische Störungen bei Mitarbeitern: Ein Leitfaden für Führungskräfte und Personalverantwortliche - von der Prävention bis zur Wiedereingliederung (2. Auflage). Berlin: Springer.


[2] Scharf, J., Loerbroks, A. & Angerer, P. (2022). Rückkehr an den Arbeitsplatz von Beschäftigten nach einer psychischen Erkrankung: Entwicklung eines Leitfadens und eines Schulungsmoduls für Betriebsärztinnen/Betriebsärzte [Return to work of employees after a mental disorder]. Zentralblatt für Arbeitsmedizin, Arbeitsschutz und Ergonomie, 72(5), 228–235. https://doi.org/10.1007/s40664-022-00471-z


[3] Gröben, F., Freigang-Bauer, I. & Barthen, L. (2011). Betriebliches Eingliederungsmanagement von Mitarbeitern mit psychischen Störungen. Prävention und Gesundheitsförderung, 6(4), 229–237. https://doi.org/10.1007/s11553-011-0306-1


[4] Windscheid, E. C. (2019). Rückkehr und Reintegration nach psychischer Erkrankung: Soziale Gelingensbedingungen und Hemmnisse betrieblicher Wiedereingliederung. [Dissertation, Otto-Friedrich-Universität Bamberg]. Wiesbaden: Springer VS.



bottom of page